Elternberatung §95

Seit 1. Februar 2013 ist es Pflicht, dass sich die Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung nachweislich darüber beraten lassen, welche Folgen die Scheidung für ihr Kind haben kann (gem. §95 Abs.1a AußStrG).

Für diese verpflichtende Elternberatung bin ich (Reinhard) vom Familienministerium zertifiziert und in die Liste der anerkannten BeraterInnen eingetragen worden.

Sie erhalten von mir eine Bestätigung, die als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einer einvernehmlichen Scheidung gem. § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz vor Gericht anerkannt wird.